Notruftelefon

Das Notruftelefon soll älteren, kranken oder pflegebedürftigen Personen die Sicherheit bieten, im Notfall einen automatischen Notruf auslösen zu können. Durch die Förderung des Notruftelefons wird der Bezug des Notruftelefons für Menschen mit niedrigen Einkommen erleichtert.


Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Beim Mietkostenzuschuss für das Notruftelefon handelt es sich um eine Förderung im Rahmen des Privatwirtschaftsrechts – es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung. Die Förderung wird ‑ nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel ‑ gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

  • Hauptwohnsitz in NÖ 
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt 
  • Bezug von Pflegegeld 
  • Haushaltseinkommen unter der jeweils geltenden Höhe der Einkommensgrenze für die Befreiung vom ORF Beitrag 
  • Bescheinigung der Hausärztin bzw. des Hausarztes über die Notwendigkeit des Notruftelefons
  • Einbringung des Antrags bzw. Bezug des Notruftelefons bei einem geförderten Anbieter 

Die Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger haben selbst für die Anschlusskosten des Notruftelefons aufzukommen. 

Die Abwicklung der Förderung durch das Land NÖ an die Einzelperson erfolgt direkt über die Vertragspartner des Landes NÖ. Der Mietkostenzuschuss in Höhe von max. € 25,00 wird bei der Rechnung zu den monatlichen Gebühren des Notruftelefons berücksichtigt.


Antrag und Anbieter

Die Förderung des Notruftelefons kann bei nachfolgenden Anbietern formlos beantragt werden:

Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:

  • Nachweis des Einkommens
  • Nachweis zum Bezug von Pflegegeld
  • Bescheinigung der Hausärztin bzw. des Hausarztes
weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung
Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16341
Fax: 02742/9005-16220
Letzte Änderung dieser Seite: 14.8.2024
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