NÖ Lehrlingsbeihilfe
Lehrlinge können (abhängig vom Einkommen) € 120,00 monatliche Lehrlingsbeihilfe inklusive Mobilitätsförderung beantragen.
- ein aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG)
- seit mindestens 6 Monaten Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- kein Bezug von Leistungen aus dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
- das monatliche Gesamtfamilieneinkommen darf die festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen:
Haushaltsgröße | Höchstgrenze (brutto) |
---|---|
Einpersonenhaushalt | € 1.400,00 |
Alleinerziehende Elternteile mit 1 Kind | € 2.800,00 |
Ehepaar oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder | € 2.800,00 |
Ehepaar oder Lebensgemeinschaft mit 1 Kind | € 3.500,00 |
für jedes weitere Kind | € 700,00 |
Die Lehrlingsbeihilfe beträgt monatlich € 120,00 und wird ab Antragstellung bis zum Beginn des folgenden Lehrjahres bewilligt. Danach muss ein neuerlicher Antrag gestellt werden.
Für länger als drei Monate zurückliegende Zeiträume (vom Zeitpunkt der Antragstellung gerechnet) kann die Lehrlingsbeihilfe nicht gewährt werden.
Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden.
Die Auszahlung erfolgt monatlich im Nachhinein.
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Ihr Kontakt zum Thema Lehrlingsförderung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten E-Mail: lehrlingsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742/9005-13777
Abteilung Arbeitsmarkt Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten E-Mail: lehrlingsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742/9005-13777
Letzte Änderung dieser Seite: 1.1.2024