Jagdgebietsfeststellung
Informationen und Formulare für die Jagdgebietsfeststellung
Informationen und Formulare zur Jagdgebietsfeststellung
Wollen Sie eine Eigenjagd betreiben oder ein bestehendes Eigenjagdgebiet erweitern, dann müssen Sie nach den Bestimmungen des NÖ Jagdgesetzes 1974 bei Ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einen Antrag auf Anerkennung der Befugnis zur Eigenjagd stellen. Im Folgenden finden Sie allgemeine Informationen zur Jagdgebietsfeststellung sowie die Formulare, die für den Antrag zu verwenden sind.
Allgemeine Informationen
Bei der Beantragung bzw. Erweiterung einer Eigenjagd beachten Sie bitte Folgendes:
- Verwenden Sie für den Antrag die zum Download bereit gestellten Formulare. Die Verwendung anderer Formulare ist nicht zulässig.
- Füllen Sie bitte den Antrag vollständig aus und bringen Sie ihn bei Ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ein. Anträge, die vor oder nach diesem Termin eingebracht werden, können nicht berücksichtigt werden.
- Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit das unten stehende elektronische Formular und senden Sie es per Mail an Ihre zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
- Beilagen, die nicht in elektronischer Form vorliegen (Grundbuchauszüge, Katasterpläne) können Sie in Papierform übermitteln.
- Sie können nur ganze Grundstücke als Eigenjagdflächen beantragen.
- Grundstücke, die Sie nicht als Teil eines Eigenjagdgebietes beantragen, sind automatisch Teil des Genossenschaftsjagdgebietes.
- Wollen Sie Ihre Eigenjagd bezirksübergreifend beantragen, müssen Sie bei jeder Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Bereich die Grundflächen liegen, einen Antrag einbringen.
- Die Anerkennung gilt ab dem nächsten Jagdjahr, das der Rechtskraft des Anerkennungsbescheides folgt.
- Für eventuelle Fragen steht Ihnen Ihre zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gerne zur Verfügung.
Formulare
Speichern Sie das elektronische Formular lokal ab und füllen Sie es anschließend aus.
Bitte beachten Sie die zur Verfügung stehende Ausfüllhilfe für das elektronische Formular!
Die Verwendung der untenstehenden Papierformulare ist zulässig. Diese müssen handschriftlich ausgefüllt und bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eingebracht werden.
Formular Antrag Feststellung und Erweiterung Eigenjagd elektronisch
Antrag Jagdgebietsfeststellung elektronisch (Excel-Datei, 1393kb)
Ausfüllanleitung Antrag Jagdgebietsfeststellung elektronisch (PDF-Datei, 210kb)
Formulare Anträge Jagdgebietsfeststellung Papier
Antrag Jagdgebietsfeststellung Eigenjagdgebiet - Papier (PDF-Datei, 45kb)
Anhang Grundstücksverzeichnis - Papier (PDF-Datei, 46kb)
weiterführende Links
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Agrarrecht Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12881
Fax: 02742/9005-13050