Anhängelasterhöhung

Erhöhung der Anhängelast in Abhängigkeit von der Steigung  

Allgemeines

Die herstellerbezogene Anhängelast ist serienmäßig bei einer maximalen Straßensteigung bzw. einem maximalem Straßengefälle von 12% genehmigt.

Falls Sie eine Fahrzeugherstellerfreigabe für ihr Fahrzeug erhalten, so ist es möglich, dass sie erhöhte Anhängelasten bei gleichzeitiger Verringerung der/dem maximalen Steigung/Gefälle (bis max. 8%) genehmigen lassen können.

Achten Sie darauf, dass die montierte Anhängevorrichtung für die erhöhte Anhängelast zugelassen ist.

Eine Fahrzeugvorführung ist nicht erforderlich.


Erforderliche Unterlagen

  • Herstellerfreigabe bzw. eine Freigabe des Bevollmächtigten des Fahrzeugherstellers bzw. fahrzeugbezogenes Gutachten eines Zivilingenieurs bzw. anderer geeigneter neutraler Prüfstellen (Technische Dienste) gemäß VdTÜV-Merkblatt 751 Anhang V
  • Nachweis über den rechtmäßigen Besitz (Kaufvertrag, Rechnung, Zulassungsbescheinigung bei einer aufrechten Zulassung auf den Antragsteller, etc.)
  • Genehmigungsdokument (z.B.: Datenauszug, Typenschein, Einzelgenehmigung)


Vorgehensweise

Senden Sie einen formlosen Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen an unsere Zentrale in St.Pölten oder vereinbaren Sie einen Termin an einer unserer Prüfstellen. Wir sind bemüht ihren Antrag binnen einer Woche zu erledigen.  

FAQ (häufig gestellte Fragen)



Ihre Kontaktstelle des Landes für Kraftfahrzeugangelegenheiten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten (WST8)
Landhausplatz 1, Haus 7 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020
Fax: 02742/9005-16030
Letzte Änderung dieser Seite: 16.12.2020
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