NÖ Kinderbetreuungsförderung für Eltern von Kindern in NÖ Horten

Neue Förderrichtlinien gültig seit 01. September 2018

Berufstätige Eltern, die ihr Kind in einem NÖ Hort - gilt nicht für eine schulische Nachmittagsbetreuung - betreuen lassen, können vom Land NÖ im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsförderung einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag erhalten.

Der maximal anerkannte Stundensatz beträgt 2,10 Euro für jedes betreute Kind. Die Höhe der Förderung hängt vom Familieneinkommen ab. Gefördert wird jener Anteil (25%, 50% oder 75%) an den anerkannten Kosten, in dessen Bereich das Familieneinkommen liegt.

Zum Onlineantrag
weiterführende Links
Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kindergärten
Landhausplatz 1, Tor zum Landhaus  3109 St. Pölten
E-Mail: kinderbetreuung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13256
Fax: 02742/9005-13595    
Letzte Änderung dieser Seite: 31.10.2023
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung