NÖ Kinderbetreuungsförderung für Eltern von Kindern in NÖ Horten
Neue Förderrichtlinien gültig seit 01. September 2018
Berufstätige Eltern, die ihr Kind in einem NÖ Hort - gilt nicht für eine schulische Nachmittagsbetreuung - betreuen lassen, können vom Land NÖ im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsförderung einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag erhalten.
Der maximal anerkannte Stundensatz beträgt 2,10 Euro für jedes betreute Kind. Die Höhe der Förderung hängt vom Familieneinkommen ab. Gefördert wird jener Anteil (25%, 50% oder 75%) an den anerkannten Kosten, in dessen Bereich das Familieneinkommen liegt.
weiterführende Links
Downloads
- Download: Information an die Eltern (pdf, 0.1 MB)
- Download: Bestätigung Betreuungseinrichtung (pdf, 0.1 MB)
- Download: Richtlinien zur NÖ Kinderbetreuungsförderung für Kinder über 3 Jahren (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kindergärten Landhausplatz 1, Tor zum Landhaus 3109 St. Pölten
E-Mail: kinderbetreuung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13256
Fax: 02742/9005-13595
Abteilung Kindergärten Landhausplatz 1, Tor zum Landhaus 3109 St. Pölten
E-Mail: kinderbetreuung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13256
Fax: 02742/9005-13595
Letzte Änderung dieser Seite: 31.10.2023