NÖ Schul- und Kindergartenfonds - Förderung
Am 15. Dezember wurden vom Kuratorium des NÖ Schul- und Kindergartenfonds neue Förderrichtlinien im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsoffensive beschlossen, welche mit 1. Jänner 2023 in Kraft getreten sind. Um die erforderlichen Neu- und Zubauten von Kindergärten und Tagesbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen, werden Gemeinden und Gemeindeverbänden unter bestimmten Voraussetzungen höhere Förderungen gewährt.
Die neuen Förderrichtlinien finden Sie im Bereich Downloads.
Der NÖ Schul- und Kindergartenfonds ist zur Unterstützung der Gemeinden und Gemeindeverbände (=Schulgemeinden) bei Erfüllung ihrer Aufgaben als
- gesetzliche Erhalter von öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen,
 - gesetzliche Erhalter von öffentlichen Kindergärten,
 - Betreiber einer mit einer Musikschule im Sinne des NÖ Musikschulgesetzes 2000, LGBl. 5200,
 - Errichter einer Tagesbetreuungseinrichtung oder eines Hortes im Sinne des § 1 Abs. 2 Z. 2 und 3 des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes 1996, LGBl.5065,
 - Errichter eines Hortes      im Sinne des § 1 NÖ Pflichtschulgesetzes 2018,
 - Betreiber oder Mitbetreiber einer mit einer öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschule oder einem öffentlichen Kindergarten baulich zusammenhängenden gemeinnützigen Erwachsenenbildungseinrichtung
 
errichtet.
Gesetzliche Grundlage: NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz 2018
Gefördert werden:
- Bauvorhaben
 - Ankauf von Gebäuden oder Gebäudeteilen
 - Energietechnische Maßnahmen
 - Anschaffung von Einrichtungsgegenständen
 - Anschaffung von EDV-Anlagen
 - Errichtung von Schulsportanlagen
 - Errichtung von Kindergartenspielplätzen
 - Anschaffung von Schülerautobussen
 
Es wird darauf hingewiesen, dass bereits seit 1. Jänner 2020 – nunmehr auch in Entsprechung der Umsetzung von Art. 17 Abs. 5 der RL (EU) 2024/1275 - Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen jeglicher Art betrieben werden, weder im Rahmen von Sanierungen noch als Neuanschaffung vom NÖ Schul- und Kindergartenfonds gefördert werden.
Durch die 3. Änderung der Sonderrichtlinie Waldfonds (GZ 2024-0.280.049) ist eine Kombination der Förderung aus Mitteln des Waldfonds und des Schul- und Kindergartenfonds möglich.
weiterführende Links
- Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau
 - NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz, LGBL 2018
 - NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996
 - Fördermöglichkeiten aus der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Elementarpädagogik
 
Downloads
- Download: Richtlinien Schul- und Kindergartenfonds (pdf, 0.2 MB)
 - Download: FÖRDERANTRAG - NÖ Schul- & Kindergartenfonds (pdf, 0.2 MB)
 - Download: Richtlinien Kinderbetreuungsoffensive (pdf, 0.1 MB)
 - Download: FÖRDERANTRAG – NÖ Kinderbetreuungsoffensive (pdf, 0.2 MB)
 - Download: Kostengliederung (gemäß ÖNORM B-1801-1) (xlsx, 0.1 MB)
 - Download: Objektdatenblatt (pdf, 0.2 MB)
 - Download: Raumerfordernisse Musik & Kunst Schulen Management (pdf, 0.4 MB)
 
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Schulen Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A
3109 St. Pölten
E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13229
