NÖ Schul- und Kindergartenfonds - Förderung
Am 15. Dezember wurden vom Kuratorium des NÖ Schul- und Kindergartenfonds neue Förderrichtlinien im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsoffensive beschlossen, welche mit 1. Jänner 2023 in Kraft getreten sind. Um die erforderlichen Neu- und Zubauten von Kindergärten und Tagesbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen, werden Gemeinden und Gemeindeverbänden unter bestimmten Voraussetzungen höhere Förderungen gewährt.
Die neuen Förderrichtlinien finden Sie im Bereich Downloads.
Der NÖ Schul- und Kindergartenfonds ist zur Unterstützung der Gemeinden und Gemeindeverbände (=Schulgemeinden) bei Erfüllung ihrer Aufgaben als
- gesetzliche Erhalter von öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen,
- gesetzliche Erhalter von öffentlichen Kindergärten,
- Betreiber einer mit einer Musikschule im Sinne des NÖ Musikschulgesetzes 2000, LGBl. 5200,
- Errichter einer Tagesbetreuungseinrichtung oder eines Hortes im Sinne des § 1 Abs. 2 Z. 2 und 3 des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes 1996, LGBl.5065,
- Errichter eines Hortes im Sinne des § 1 NÖ Pflichtschulgesetzes 2018,
- Betreiber oder Mitbetreiber einer mit einer öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschule oder einem öffentlichen Kindergarten baulich zusammenhängenden gemeinnützigen Erwachsenenbildungseinrichtung
errichtet.
Gesetzliche Grundlage: NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz 2018
Gefördert werden:
- Bauvorhaben
- Ankauf von Gebäuden oder Gebäudeteilen
- Energietechnische Maßnahmen
- Anschaffung von Einrichtungsgegenständen
- Anschaffung von EDV-Anlagen
- Errichtung von Schulsportanlagen
- Errichtung von Kindergartenspielplätzen
- Anschaffung von Schülerautobussen
Durch die 3. Änderung der Sonderrichtlinie Waldfonds (GZ 2024-0.280.049) ist eine Kombination der Förderung aus Mitteln des Waldfonds und des Schul- und Kindergartenfonds möglich.
weiterführende Links
- Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau
- NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz, LGBL 2018
- NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996
- Fördermöglichkeiten aus der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Elementarpädagogik
Downloads
- Download: Richtlinien Schul- und Kindergartenfonds (pdf, 0.3 MB)
- Download: FÖRDERANTRAG - NÖ Schul- & Kindergartenfonds (pdf, 0.2 MB)
- Download: Richtlinien Kinderbetreuungsoffensive (pdf, 0.1 MB)
- Download: FÖRDERANTRAG – NÖ Kinderbetreuungsoffensive (pdf, 0.2 MB)
- Download: Kostengliederung (gemäß ÖNORM B-1801-1) (xlsx, 0.1 MB)
- Download: Objektdatenblatt (pdf, 0.2 MB)
- Download: Raumerfordernisse Musik & Kunst Schulen Management (pdf, 0.4 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Schulen Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A
3109 St. Pölten
E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13229
Fax: 02742/9005-13595