Private Schulen und Schülerheime - Förderung
Erhalter von privaten Schulen mit Öffentlichkeitsrecht und privaten Schülerheimen können für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 8. Schulstufe eine Beihilfe zur Abdeckung von Aufwendungen, welche nicht aufgrund des Privatschulgesetzes getragen werden, beantragen.
Das Ansuchen erfolgt mittels Ansuchen um Förderung einer privaten Schule oder eines privaten Schülerheims. Die Voraussetzungen für die Förderung sind in der Richtlinie des Landes Niederösterreich zur Förderung privater Schulen und Schülerheime geregelt.
Downloads
- Download: Richtlinie des Landes Niederösterreich zur Förderung privater Schulen und Schülerheime (pdf, 0.4 MB)
- Download: Ansuchen um Förderung einer privaten Schule oder eines privaten Schülerheims (pdf, 0.2 MB)
- Download: Ergänzende Bestimmungen (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wissenschaft und Forschung Landhausplatz 1, Haus 1
3109 St. Pölten
E-Mail: wissenschaft-bildung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13506
Fax: 02742/9005-13029
Abteilung Wissenschaft und Forschung Landhausplatz 1, Haus 1
3109 St. Pölten
E-Mail: wissenschaft-bildung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13506
Fax: 02742/9005-13029
Letzte Änderung dieser Seite: 30.10.2018