Fairness in Kunst und Kultur
Im September 2020 startete österreichweit eine beispielhafte Initiative, die sich zum Ziel setzt, für mehr Fairness in Kunst und Kultur zu sorgen. In einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Städte- und Gemeindebund sowie den diversen Interessensvertretungen wurden die Themen Fair Pay, Transparenz, respektvolles Miteinander, Diversität, Nachhaltigkeit sowie Verhinderung von Machtmissbrauch diskutiert.
Das Land Niederösterreich stellt für das Jahr 2024 für fairere Bezahlung in der freien Szene einen Betrag von einer Million Euro zur Verfügung.
„Es ist unsere Aufgabe, auch künftig für gerechte Entlohnung der kreativ Tätigen in der freien Kunst-und Kulturszene zu sorgen und dort Abhilfe zu schaffen, wo das bisher nicht oder nicht in ausreichendem Maße geschieht“, so Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.
Einreichbedingungen
Die zur Verfügung gestellten Fördermittel des Landes sollen einen Beitrag zur fairen Bezahlung innerhalb der ansuchenden Organisation leisten. Die Zuschüsse werden explizit für Fair-Pay-Maßnahmen gewidmet. Berücksichtigung finden primär jene Honorare und/oder Gehälter, die einen hohen Fair-Pay-Gap aufweisen.
Alle Veranstalterinnen und Veranstalter tragen auch dafür Verantwortung, dass in der Konzeption des Programmes Fair-Pay berücksichtigt wird, das wird oft auch bedeuten: nicht mehr – aber fair.
Antragsberechtigt sind:
- Juristische Personen
- Privatpersonen
- Gemeinden, wenn sie nachgewiesenermaßen ebenfalls einen Beitrag zu Fair-Pay leisten
Antragstellung und Abrechnung
- Die Antragstellung erfolgt auf Basis des Niederösterreichischen Kulturförderungsgesetzes und dessen Richtlinien im Rahmen der Projekt- bzw. Jahresförderung mit den bestehenden Antragsunterlagen der Abteilung
- Die zusätzliche Fair-Pay-Summe wird im Kalkulations-/ bzw. Abrechnungsblatt unter „sonstige Förderung“ eingegeben
- Mit einzureichen ist ein Datenblatt, das den Bedarf der Fair-Pay-Summe dokumentiert
Orientierung für die Kalkulationen bieten die Websites der Interessensvertretungen.
Dabei handelt es sich um Richtwerte, keine gesetzlichen Vorgaben.
Entstanden ist dabei in einem ersten Schritt der Fairness-Codex mit Leitlinien für eine verbesserte Zusammenarbeit aller, die an Kunst und Kultur in Österreich beteiligt sind. Der Fairness-Codex ist kein rechtlich verbindlicher Text, er fußt vielmehr auf dem Prinzip der Selbstbindung. Zielgruppe des Fairness-Codex sind Kulturinstitutionen, Kulturvereine, Organisationen, Interessengemeinschaften, Fördergeberinnen und Fördergeber und die Kulturpolitik auf allen Ebenen. Natürlich können auch Einzelpersonen den Fairness-Codex in ihrer Arbeit anwenden.
In der gemeinsamen Fair-Pay-Strategie der Gebietskörperschaften halten Bund, Länder, Städte- und Gemeindebund ihre Verantwortung für die Finanzierung von Kunst und Kultur fest sowie ihre Bereitschaft, künftig einen größeren Beitrag zu fairer Bezahlung zu leisten. Im Rahmen der Tagung der Landeskulturreferentinnen und -referenten der Gebietskörperschaften für den Kulturbereich am 10. Juni 2022 in Grafenegg unter dem Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner wurde das gemeinsame Papier unterzeichnet und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Downloads
- Download: Fairness-Codex (pdf, 0.1 MB)
- Download: Fair-Pay-Strategie der Gebietskörperschaften (pdf, 0.4 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Kunst und Kultur Landhausplatz 1, Haus 1 3109 St. Pölten E-Mail: post.k1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 17010
Fax: 02742/9005 - 13029