Ausnahme von den Schonvorschriften für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach, mit der die Ausnahme von den Schonvorschriften und Verboten für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher im gesamten Bereich des Verwaltungsbezirkes Mistelbach erteilt wird.
Downloads
Ihre Kontaktstelle des Landes
Bezirkshauptmannschaft Mistelbach
Hauptplatz 4-5
2130 Mistelbach
E-Mail: post.bhmi@noel.gv.at
Tel: 02572/9025-0
Fax: 02572/9025-33000
Tel: 02572/9025-0
Fax: 02572/9025-33000
Letzte Änderung dieser Seite: 27.6.2024