Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach, mit der die Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher im Verwaltungsbezirk Mistelbach erteilt wird.
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Letzte Änderung dieser Seite: 27.6.2024