NÖ Seuchenvorsorgeabgabe
Am 1. Jänner 2006 ist das NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz, LGBl. 3620 (ab 08. November 2022 gültige Fassung LGBl. Nr. 70/2022) in Kraft getreten.
Vorsorge ist aktive Sicherung unsere Zukunft. Konsequent verfolgt das Land NÖ zum Vorteil aller BürgerInnen und KonsumentInnen einen klaren Weg, um auch künftig für Herausforderungen im Bereich der Tier- und Menschenseuche gewappnet zu sein. Vor dem Hintergrund der im Jahr 2020 aufgetretenen Covid-19-Pandemie wird die Bedeutung dieses Schrittes noch deutlicher sichtbar.
Die solidarische Tragung der damit verbundenen Kosten, wird im Seuchenvorsorgeabgabegesetz maßvoll geregelt. Mit rund € 1,00 pro Haushalt und Monat schaffen Sie Sicherheit für die Zukunft aller NiederösterreicherInnen. Aus ökonomischen Gründen wird diese von den jeweiligen GrundstückseigentümerInnen entrichtete Abgabe gemeinsam mit der Müllgebühr eingehoben, hat allerdings sonst nichts mit dieser zu tun. Die Einnahmen werden gesetzlich zweckgebunden der Vorsorge zugeführt.
Hintergründe zur NÖ Seuchenvorsorgeabgabe und Berechnungsmodalitäten
Erfahrungen der Vergangenheit wie BSE oder Geflügelpest unterstreichen die Wichtigkeit vorausschauender Planung. Denn trotz hoher Standards im Bereich der Medizin und Hygiene können Seuchen nie ganz ausgeschlossen werden. Das Land Niederösterreich reagierte mit dem NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz verantwortungsbewusst auf das Sicherheitsbedürfnis aller BürgerInnen.
Um unseren Vorsorgestandard zu halten, musste in den letzten Jahren immer mehr aus dem laufenden Budget der Gemeinden und des Landes investiert werden. Hierzu zählen etwa die Beschaffung von Schutzmasken, steigende Transport- und Behandlungskosten bei der Entsorgung von Tieren, die Umsetzung einer neuen EU-Hygieneverordnung aber auch lückenlose BSE-Tests. Mit diesem Gesetz wird die Voraussetzung zur fairen Kostentragung geschaffen, Seuchenvorsorge wird als gemeinsame Aufgabe bewusst. Vorsorge ist auch immer wirtschaftlicher als unvorbereitet von Seuchen getroffen zu werden.
Das Seuchenvorsorgeabgabegesetz stellt sicher, dass Ihr Beitrag ausschließlich und zweckgebunden für die Vorsorge und Bekämpfung von Epidemien im Humanbereich und für die Tierseuchenvermeidung verwendet wird.
Als Berechnungsbasis dient das jährlich abgeführte Behältervolumen für Ihren Restmüll. Bis zu 3.500 Liter werden
€ 15,00 berechnet. Die überwiegende Anzahl der NÖ Haushalte ist damit erfasst. Pro angefangener weiterer 1.000 Liter/Jahr werden € 4,40 hinzugerechnet. Bei Mehrfamilienhäusern oder Wohnhausanlagen wird die Abgabe durch die Hausverwaltung auf alle WohnungsinhaberInnen (MieterInnen) aufgeteilt.
Die Seuchenvorsorgeabgabe wird aus ökonomischen Gründen gemeinsam mit der Restmüllgebühr eingehoben und zweckgebunden direkt dem Land NÖ zugeführt.
Seuchenvorsorge ist zum Vorteil aller BürgerInnen, die Finanzierung liegt auch in unserer gemeinsamen Verantwortung. Ihr finanzieller Beitrag ist daher die Grundlage für eine sichere Zukunft aller Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher.
Rechtsgrundlagen
NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz - Text in aktuell gültiger Fassung
weiterführende Links
- Veterinärmedizinische Informationen
- Humanmedizinische Informationen
- FAQs zur NÖ Seuchenvorsorgeabgabe
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