Blauzungenkrankheit - Bluetongue Disease (BT), Bluetongue-Virus (BTV)
Die Blauzungenkrankheit (BT/BTV) ist eine meldepflichtige Viruserkrankung der Rinder, der Schafe, Ziegen, Kamelartige (u.a. Lama und Alpaka) und anderer (Wild-)Wiederkäuer. Das Virus wird durch blutsaugende Stechmücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragen.
Die Gnitzen können, je nach Witterungsbedingungen, z.B. über den Wind, Strecken über hunderte Kilometer zurücklegen.
Menschen und andere Tiere sind nicht betroffen! Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich.
Die ursprünglich aus Afrika stammende Tierseuche hat sich weltweit verbreitet. In Europa gibt es seit 2006 immer wieder Ausbrüche in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Serotypen. Es ist keine Kreuzimmunität zwischen den Serotypen bekannt, das bedeutet, dass Tiere nach einer Infektion mit bzw. nach einer Impfung gegen einen Serotyp nicht gegen andere Serotypen immun sind.
Detaillierte Informationen zur Blauzungenkrankheit finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Seit November 2023 breiten sich vor allem Serotyp 3, 8 und 4 in ganz Europa aus. Kaum ein Land besitzt noch einen Freiheitsstatus für die Blauzungenkrankheit.
Österreichweit ist mittlerweile jedes Bundesland, mit Ausnahme von Wien, betroffen.
Der Tierverkehr innerhalb der Europäischen Union kann in Länder ohne BTV-Freiheit nur eingeschränkt erfolgen. Der Handel mit Ländern mit Ausnahmebestimmungen ist möglich. Weitere Informationen siehe „Verbringungen innerhalb der europäischen Union (IGH)".
Österreich hatte seinen ersten BT-Fall mit dem Serotyp 8 im Jahr 2008.
Im 2. Halbjahr 2014 begann ein neuer BTV-4-Seuchenzug in Südosteuropa und 2015 wurde erstmalig der Serotyp 4 auch in Österreich festgestellt. Insgesamt wurden im Jahr 2015 vier BTV-4-Ausbrüche in den Bundesländern Steiermark und Burgenland verzeichnet sowie drei Ausbrüche im Jahr 2016 in den Bundesländern Burgenland und Kärnten. Die Freiheit bei der World Organisation for Animal Health/ Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) wurde im Februar 2019 wiedererlangt.
Mitte September 2024 ist die Blauzungenkrankheit erstmals und zeitgleich in Vorarlberg (BTV-3) und der Steiermark (BTV-4) aufgetreten, im August 2025 erstmals BTV-8 in Kärnten.
Österreich verliert in Folge im gesamten Bundesgebiet den Status "seuchenfrei".
Im Oktober 2024 wurde der erste Fall in Niederösterreich gemeldet. Seitdem ist die Krankheit (BTV-3 & BTV-4) in mehreren Bezirken, vor allem im Most- und Industrieviertel, aufgetreten.
Österreichweit ist mittlerweile jedes Bundesland, mit Ausnahme von Wien, betroffen.
Dies hat weitrechende Folgen für den internationalen Tierverkehr
- Exporte von empfänglichen Tieren in Drittstaaten (nicht-EU-Mitgliedsstaaten) sind nur noch in Abstimmung mit der Abteilung LF5, Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle möglich.
- Der Tierverkehr innerhalb der Europäischen Union kann derzeit nur eingeschränkt erfolgen. Weitere Informationen siehe „Verbringungen innerhalb der europäischen Union (IGH)“.
- Für den Tierverkehr innerhalb von Österreich gibt es für freie Betriebe keine Beschränkungen, die Tiere dürfen bei der Verbringung aber keine klinischen Symptome der Blauzungenkrankheit aufweisen, bzw. müssen gesund sein.
Für die Dokumentation der Freiheit von Symptomen am Viehverkehrsschein steht folgendes Informationsschreiben zur Verfügung.
Verbringung innerhalb der europäischen Union (IGH)
Neben dem Schutz vor der Ansteckung über Gnitzen mittels Gnitzenfallen, Repellentien oder Fernhalten von Mücken mittels starker Raumventilatoren bei Stallhaltung stehen Impfstoffe für Rinder und Schafe zur Verfügung. Für andere Tierarten benötigt es eine Umwidmung durch den behandelnden Tierarzt bzw. die behandelnde Tierärztin, sie ist damit aber möglich.
Anbringen von ausreichend Insektenfallen (Gnitzenfallen), das Aufbringen von Repellentien, sowie die Verwendungen von leistungsstarken Großraumventilatoren bei Stallhaltung stellen bewährte Maßnahmen dar. Die Repellentien müssen unbedingt für die jeweilige Tierart zugelassen sein. Eine Beratung durch den Betreuungstierarzt bzw. die Betreuungstierärztin ist hier sinnvoll.
Eine Impfung schützt die Tiere in vielen Fällen vor einem schweren Krankheitsverlauf und Leistungsverlust. Geimpfte Tiere oder deren Nachkommen haben in manchen EU-Mitgliedsstaaten auch Handelserleichterungen.
Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo-Vet) am deutschen Friedrich-Löffler-Institut hat zur Impfung eine Bewertung abgegeben.
Wenn sich Landwirtinnen und Landwirte in NÖ dazu entscheiden eine BTV-Impfung bei ihren Tieren zu veranlassen, müssen folgende Vorschriften eingehalten werden:
Die Impfabsicht unter Angabe der Anzahl der zu impfenden Tieren muss dem Tierarzt oder der Tierärztin gemeldet werden, damit dieser/diese alle notwendigen Schritte für die Beschaffung des Impfstoffes und die Meldung an die Behörde veranlassen kann.
Generell gilt für Impfung folgendes:
- Eine Impfung wird für alle gesunden Tiere empfohlen!
- Eine Impfung von aktuell erkrankten Tieren soll nicht durchgeführt werden, kann Nebenwirkungen verstärken und wird auch von Seiten der Impfstoffhersteller ausgeschlossen.
- Demnach ist rechtzeitig zu impfen, damit bei vermehrtem Auftreten in der Umgebung bereits ein Impfschutz besteht.
Die Impfung ist freiwillig und erfolgt auf Kosten und Risiko des Tierbesitzers bzw. der Tierbesitzerin.
Unabhängig von der Impfung bzw. parallel zu der durchgeführten Impfung können von den Betrieben auch andere Präventionsmaßnahmen getroffen werden.
Impfung gegen BTV-3
Eine Infektion mit dem aktuell grassierenden Serotyp 3 geht vor allem bei Schafen und Rindern mit einem schweren Krankheitsgeschehen einher.
In Niederösterreich wurden bereits zahlreiche Tiere erfolgreich geschützt. Eine Aufrechterhaltung des Impfschutzes, zumindest in jährlichen Intervallen ist aber weiterhin notwendig.
Impfung gegen BTV Serotyp 4 & 8
Im Sommer 2025 kam es zu einem vermehrten Auftreten von BTV-8 im Süden Österreichs, und damit einhergehenden Erkrankungen und Verendungen von großen und kleinen Wiederkäuern.
Zum Schutz der Tiere wird daher zusätzlich zu einer Impfung gegen BTV-3 auch eine Impfung gegen BTV-8 (in Kombination mit BTV 4) ausdrücklich empfohlen.
Information für Tierärzte und Tierärztinnen
Die Impfstoffe können lt. Auskunft des zuständigen Ministeriums gemäß Angaben der Hersteller für Schafe und Rinder, oder unter der Eigenverantwortung des Tierarztes (gem. Artikel 110 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/6 iVm § 29 Abs. 2 Z 1 TGG 2024 iVm Tierimpfstoff-Anwendungsverordnung 2024) auch für andere empfängliche Tierarten verwendet werden. Der Tierarzt muss daher in jedem Einzelfall prüfen, ob die Anwendung erfolgen kann.
Der Tierarzt bzw. die Tierärztin hat bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BVB)
- die beabsichtigte Impfung gegen die Blauzungenkrankheit vorab zu melden und
- nach der Impfung zeitnah eine Liste der geimpften Tiere an die BVB zu übermittelt
Eine zu verwendende Vorlage wird zur Erleichterung der Dokumentation und Meldung von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt. Die durchgeführten Impfungen werden durch die Behörde im Verbrauchergesundheits-informationssystem (VIS) hinterlegt, und können für etwaige Verbringungen somit einfach abgefragt werden.
Die Maßnahmen in Österreich richten sich danach, in welcher Ausbreitungsdynamik die Blauzungenkrankheit auftritt.
In Phase 1 erfolgt keine Betriebssperre, aber eine Einzeltiersperre des betroffenen Tieres, die in der Regel 90 Tage andauert. Während dieser Sperre können gesunde Tiere des Bestandes weiterhin gehandelt werden.
In Phase 2, die derzeit in ganz Österreich angewendet wird, erfolgen nur noch in Ausnahmefällen Einzeltiersperren, die aber rein der Rückverfolgbarkeit bei Verbringungen dienen.
Es erfolgt keine Keulung (Tötung) von betroffenen Tieren. Verendete Tiere werden nicht entschädigt.
Abweichende Sperrmaßnahmen können im Anlassfall verhältnismäßig durch die zuständige Behörde vorgeschrieben werden.
Downloads
- Download: AGES - BTV Stellungnahme Impfung im Ausbruchsgeschehen (pdf, 0.3 MB)
- Download: Informationsschreiben zur Anwendung von Repellentien (pdf, 0.5 MB)
- Download: Dokumentation am Viehverkehrsschein (pdf, 0.7 MB)
- Download: StIKo-VET Stellungnahme BTV3 Impfstoffe (pdf, 0.5 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-13830