Förderung ökologischer Maßnahmen an Gewässern
Zur Förderung von ökologischen Projekten an Fließgewässern stehen unterschiedliche Förderinstrumente zur Verfügung. Die Förderabwicklung und die Betreuung der Förderwerber erfolgt durch die Abteilung Wasserbau, Amt der NÖ Landesregierung.
Förderung Projekte Gewässerökologie gem. Umweltförderungsgesetz (UFG)
Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie erfordert Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Oberflächengewässer. Zur Erreichung der Umweltziele hat der Bund im Rahmen der Umweltförderung Fördermittel für diese Zwecke zur Verfügung gestellt. Der Landesanteil der Förderung wird aus Mitteln des Wasserwirtschaftsfonds gedeckt.
Förderung aus Mitteln des NÖ Landschaftsfonds
Ökologische Maßnahmen an Fließgewässern die nicht gemäß UFG gefördert werden, können über den NÖ Landschaftsfonds gefördert werden.
Ihr Kontakt zum Thema Wasser
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserbau
Landhausplatz 1, Haus 4
3109 St. Pölten
E-Mail: post.wa3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/14410, Fax: 02742/9005-14325
Abteilung Wasserbau
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3109 St. Pölten
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Letzte Änderung dieser Seite: 26.1.2024