Gefahrenzonenpläne des Forsttechnischen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung
Ein Gefahrenzonenplan (GZP) des Forsttechnischen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung ist ein flächenhaftes Gutachten über die Gefährdung durch Wildbäche, Lawinen und Erosion. GZP sind Grundlagen für Planung von Schutzmaßnahmen, für Baubehörde, die örtliche und überörtliche Raumplanung und den Katastrophenschutz.
GZP werden immer für Gemeindegebiete gemacht. Für Gemeinden, die keine Gefährdungen aus Lawinen oder Wildbächen aufweisen, werden keine GZP erstellt. Für einige Gemeinden liegen GZP bisher nur in analoger Form vor. Neuere GZP liegen auch digital vor und sind nun im NÖ Atlas ersichtlich. Für welche Gemeinden GZP digital vorliegen, ist ebenfalls im NÖ Atlas ersichtlich. Dargestellt werden nur GZP die bereits genehmigt sind. Die Darstellungen werden laufend aktualisiert.
Zonen und Bereiche von GZP:
In den Roten Gefahrenzonen (WR Wildbach Rote Zone, LR Lawine Rote Zone) ist die Gefährdung so groß, dass eine ständige Besiedlung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. Hier ist die Möglichkeit einer Bebauung sehr stark eingeschränkt oder auch ausgeschlossen. In Roten Zonen ist die Neuwidmung von Bauland nicht zulässig. Bestehendes und unbebautes Bauland ist in der Regel in Grünland umzuwidmen.
In den Gelben Gefahrenzonen (WG Wildbach Gelbe Zone, LG Lawine Gelbe Zone) ist die ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke beeinträchtigt. Hier ist die Möglichkeit einer Bebauung stark eingeschränkt. Eine Baulandwidmung ist nur in Ausnahmefällen und nur dann zulässig, wenn das tatsächliche Gefährdungspotenzial gering ist.
Blaue Vorbehaltsbereiche sind für technische (TM) wie z.B. Errichtung eines Geschiebeablagerungsbeckens oder biologische (FM) Schutzmaßnahmen wie z.B. Aufforstungen freizuhalten oder bedürfen einer besonderen Art der Bewirtschaftung.
Mit Braunen Hinweisbereichen wird auf andere als durch Wildbäche und Lawinen hervorgerufene Naturgefahren hingewiesen wie z.B. Steinschlag (ST), Rutschgebiete (RU), Überflutungsbereiche (Ü). Vor einer Bautätigkeit oder Baulandwidmung ist das tatsächliche Gefährdungspotenzial zu ermitteln. Eine Baulandwidmung ist dann möglicherweise ausgeschlossen
Violette Hinweisbereiche kennzeichnen jene Flächen, deren gegenwärtiger Zustand erhalten werden muss wie z.B. Hochwasserrückhalteräume, natürliche Ablenkdämme, u.a., weil sie bereits einen natürlichen Schutz bieten. Hier darf die Beschaffenheit des Bodens (BB) bzw. die Beschaffenheit des Geländes (BG) nicht verändert werden
Die Gefahrenzonen werden sowohl unter Beachtung eines 150-jährlichen Katastrophenereignisses als auch unter Berücksichtigung von häufig beobachteten Ereignissen ermittelt.
Nur in Raumrelevanten Bereichen, die besiedelte Gebiete innerhalb der Gemeinde darstellen, werden Gefahren dargestellt. Auch außerhalb dieser Bereiche können Gefahren auftreten, sind jedoch nicht dargestellt!
Weitere Hochwassergefährdung außerhalb von Wildbächen sind ebenfalls im NÖ Atlas ersichtlich.
Kontaktadressen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
1010 Wien, Stubenring 1
Tel. 01/71100-0
https://info.bml.gv.at/themen/wald/wald-und-naturgefahren/wildbach--und-lawinenverbauung.html
Sektion Wien, Niederösterreich und Burgenland
1030 Wien, Marxergasse 2/HP
Tel. 01/5339147 oder 01/5335589
sektion.wnb@die-wildbach.at
GBL Niederösterreich West
3390 Melk, Josef-Adlmanseder Straße 4
Tel. 02752/52614
melk@die-wildbach.at
GBL Wien, Burgenland und Niederösterreich Ost
2700 Wr. Neustadt, Neunkirchner Straße 127
Tel. 02622/22458
wrneustadt@die-wildbach.at
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Wasserwirtschaft E-Mail: wa2@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14271, Fax: 02742/9005-14090
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 2