Öffentliches Wassergut
Im Artikel erfahren Sie, was Sie als Anrainer des Öffentlichen Wassergutes und als Bauwerber im Nahbereich eines solchen Grundstücks wissen und beachten müssen.
Hier erfahren Sie nähere Details zur Frage, wie man ein Grundstück oder Teilflächen des Öffentlichen Wassergutes kaufen kann.
Was ist "Öffentliches Wassergut"? Wer ist Eigentümer des Öffentlichen Wassergutes? Welche Ziele und Aufgaben verfolgt die Verwaltung des Öffentlichen Wassergutes? Hier erfahren Sie nähere Details zu diesen Fragen.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie mit der Verwaltung des Öffentlichen Wassergutes einen Vertrag zu einer über den "Gemeingebrauch" hinausgehenden Nutzung abschließen können.
In diesem Artikel erfahren Sie, was bei der Entfernung von bruch- und/oder umsturzgefährdetem Ufergehölz auf Öffentlichem Wassergut zu beachten ist.
Ihr Kontakt zum Thema Wasser
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt
Landhausplatz 1, Haus 8
3109 St. Pölten
E-Mail: post.wa1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14369
Fax: 02742/9005-14040