Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen und Ausnahme von den Schonvorschriften
für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher. Die genauen Zeiträume entnehmen Sie bitte der Verordnung:
Downloads
- Download: Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zwettl, mit der die Ausnahme von Schonvorschriften für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher für die Jagdjahre 2023/2024 (pdf, 0.2 MB)
- Download: Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zwettl, mit der die Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher für die Jagdjahre 2023/2024 (pdf, 0.3 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Bezirkshauptmannschaft Zwettl
Am Statzenberg 1
3910 Zwettl
E-Mail: post.bhzt@noel.gv.at
Tel: 02822/9025-0
Fax: 02822/9025-42000
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Fax: 02822/9025-42000
Letzte Änderung dieser Seite: 14.8.2023